Pflicht der Zuschuss-Weitergabe bei Arbeitgeberwechsel

Mit Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages wird auch stets eine Entgeltumwandlungsvereinbarung (EGU) für bestehende Verträge neu getroffen. Durch eben diese Vereinbarung ist der Arbeitgeber bereits seit dem 1.1.2019 zur Arbeitgeberzuschuss-Weitergabe verpflichtet. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Übernahme oder um eine Übertragung handelt. Maßgeblich ist stets der Zeitpunkt des Abschlusses der EGU und nicht der Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage.