Zuwendungen, Aufwendungen & Zuschüsse

Die Möglichkeiten, das Gehalt der Arbeitnehmer abseits des klassischen Barlohns aufzuwerten, sind groß. Anlassbezogene Zuwendungen, Gesundheitsaufwendungen, Zuschüsse oder Rabatte auf eigene Produkte – all diese Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, um bestehende Mitarbeiter zu binden oder neue zu gewinnen. Was sich genau dahinter verbirgt? Ein kleiner Auszug:

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Anlassbezogene Zuwendungen

Für Geburtstage, Hochzeitstage und Jubiläen darf der Arbeitgeber dreimal jährlich bis zu 60€ je Mitarbeiter schenken. Auszahlen darf er diesen Betrag nicht, dafür aber auf die Kreditkarte buchen.

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Gesundheitsaufwendungen

Auch die Gesundheit der Mitarbeiter darf dem Arbeitgeber etwas Wert sein: nämlich bis zu 500€ pro Jahr und Arbeitnehmer. Genutzt werden kann der Betrag zum Beispiel für eine betriebliche Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in der Rubrik Gesundheitsmanagement.

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Zuschüsse

Zuschüssen können zum Beispiel für Weiterbildungen, Kindertagesstätten oder in Form von digitalen Essensgutscheinen per App gezahlt werden. 93€ darf der Arbeitgeber beispielsweise für die Essenschecks bereitstellen. Diese können im Übrigen nicht nur im Restaurant sondern auch in den meisten Supermärkten eingelöst werden.

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Rabatte

Auf eigene Produkte darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern Rabatte von bis zu 1.080€ einräumen

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