Jetzt noch hohen Steuervorteil für Rürup-Verträge nutzen

Selbständige und Angestellte können mit einem Rürup-Vertrag staatlich gefördert fürs Alter vorsorgen. Ledige Personen können im Jahr 2019 Beiträge in Höhe von 24.305 € als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen – 88 Prozent davon erkennt das Finanzamt steuerminimierend 2019 an. Für verheiratete Personen gilt der doppelte Betrag.