Benefits
Neu sind Benefits heutzutage nicht mehr – viele Unternehmen bieten mittlerweile freiwillige Nebenleistungen an. Oft beschränken sich diese aber nur auf Firmenwagen oder flexible Arbeitszeitmodelle und zeigen daher kaum Wirkung beim Kampf gegen den Fachkräftemangel – sei es nun im Recruitment-Prozess oder bei der Mitarbeiterbindung. Das Gießkannen-Prinzip hat längst ausgedient: Aktuelle und zukünftige Mitarbeiter wollen heute individuelle, auf ihre Bedarfe ausgerichtete Benefits. Und für den Arbeitgeber lohnt sich das in mehr als nur einer Hinsicht. Benefits sind heute Bestandteil des Gesamtvergütungspaketes, aber anders als bei einer regulären Gehaltserhöhung entfallen die Lohnnebenkosten – natürlich nur, wenn die steuerrechtlichen Grenzwerte eingehalten werden. Zudem können Benefits beachtlich zu einer starken Arbeitgebermarke beitragen, was wiederum die Unternehmensposition am Bewerbermarkt stärkt.
Sachbezüge
Sachbezüge sind echte Allrounder. 44€ pro Monat bzw. 528€ pro Jahr können den Mitarbeitern vom Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Wofür diese zum Einsatz kommen, entscheidet allein der Mitarbeiter. Einzige Voraussetzung: der Arbeitgeber darf den Betrag nicht in bar auszahlen. Bewährt haben sich hier Pre-Paid Kreditkarten, die monatlich mit 44€ vom Arbeitgeber aufgeladen werden. Und ganz nebenbei lassen sich diese Kreditkarten auch noch ganz individuell im Corporate Design des Arbeitgebers branden.
Übrigens: Bonuszahlungen bis zu 10.000€ pro Jahr können ebenfalls auf die Kreditkarte gebucht werden. In diesem Fall fällt eine einmalige Versteuerung von 30% an sowie geringere Sozialabgaben.
Zuwendungen, Aufwendungen & Zuschüsse
Die Möglichkeiten, das Gehalt der Arbeitnehmer abseits des klassischen Barlohns aufzuwerten, sind groß. Anlassbezogene Zuwendungen, Gesundheitsaufwendungen, Zuschüsse oder Rabatte auf eigene Produkte – all diese Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, um bestehende Mitarbeiter zu binden oder neue zu gewinnen. Was sich genau dahinter verbirgt? Ein kleiner Auszug:
Anlassbezogene Zuwendungen:
Für Geburtstage, Hochzeitstage und Jubiläen darf der Arbeitgeber dreimal jährlich bis zu 60€ je Mitarbeiter schenken. Auszahlen darf er diesen Betrag nicht, dafür aber auf die Kreditkarte buchen.
Gesundheitsaufwendungen:
Auch die Gesundheit der Mitarbeiter darf dem Arbeitgeber etwas Wert sein: nämlich bis zu 500€ pro Jahr und Arbeitnehmer. Genutzt werden kann der Betrag zum Beispiel für eine betriebliche Krankenzusatzversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in der Rubrik Gesundheitsmanagement.
Zuschüsse:
Zuschüssen können zum Beispiel für Weiterbildungen, Kindertagesstätten oder in Form von digitalen Essensgutscheinen per App gezahlt werden. 93€ darf der Arbeitgeber beispielsweise für die Essenschecks bereitstellen. Diese können im Übrigen nicht nur im Restaurant sondern auch in den meisten Supermärkten eingelöst werden.
Rabatte:
Auf eigene Produkte darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern Rabatte von bis zu 1.080€ einräumen
E-Bikes
E-Bikes boomen und vereinen zusätzlich viele Eigenschaften, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sind: sie fördern die Gesundheit der Mitarbeiter, helfen Krankheitstage zu reduzieren und sorgen für gute Laune. Denn im Stau steht mit dem e-Bike sicher keiner. Zudem steigt die Attraktivität der Arbeitgeber-marke und die kann sich wiederum auch positiv auf die Mitarbeiterbindung auswirken. Zusätzlich leisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit dem e-Bike einen wichtigen Teil zum Umweltschutz und zur Entlastung des Straßenverkehrs.