Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung)?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private oder betriebliche Absicherung des Einkommens, wenn man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Sie zählt zu den wichtigsten Vorsorgeversicherungen für Erwerbstätige.

Zweck und Bedeutung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine vereinbarte Rente, wenn man den eigenen Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall nicht mehr zu mindestens 50 % ausüben kann – und zwar dauerhaft voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht von der Absicherung nicht aus, weil sie in vielen Fällen nur eine unzureichende Grundabsicherung bietet, da sie erst greift, wenn man gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann – unabhängig vom bisherigen Beruf.

Definitionen Erwerbsminderungsrente:

  •  Eine volle Erwerbsminderung bedeutet, dass eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, weniger als drei Stunden pro Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Dies gilt unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf und bezieht sich auf alle möglichen Tätigkeiten. Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente haben Versicherte in der Regel frühestens ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung, wobei der Rentenantrag schon früher gestellt werden sollte. 

  • Eine Teilerwerbsminderungsrente ist eine Rente für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung noch zwischen drei und weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Sie ergänzt das Einkommen aus einer noch möglichen Teilzeitarbeit und ist in der Regel halb so hoch wie eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Einschränkung gilt für alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht nur für den erlernten Beruf. 

Leistungsumfang

Wird Berufsunfähigkeit festgestellt, zahlt die Versicherung eine monatliche Rente.
Diese BU-Rente dient dazu, den Wegfall des Arbeitseinkommens aufzufangen und den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Je nach Vertrag können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, z. B.:

  • Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs

  • Dynamische Anpassung der BU-Rente an die Inflation

  • Nachversicherungsgarantien bei Lebensereignissen (z. B. Heirat, Geburt, Immobilienkauf)

  • Kombination mit einer Altersvorsorge (BUZ – Berufsunfähigkeitszusatzversicherung)

  • Verschiedene Verrechnungsarten der Überschüsse

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